65% Förderung für Kommunen! Antragsfenster in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen für Klimaschutzprojekte öffnet am 1. Juli 2017
Antragsfenster in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen für Klimaschutzprojekte öffnet am 1. Juli 2017!
Vom 1. Juli bis zum 30. September können wieder Förderanträge für Klimaschutzprojekte beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Bereits seit 2008 fördert das Bundesumweltministerium auf Basis der Kommunalrichtlinie Klimaschutzprojekte in Kommunen. Bisher wurden rund 3.000 Kommunen in knapp 9.000 Klimaschutzprojekten finanziell unterstützt. Neben der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen vor Ort und der Reduktion von Treibhausgasemissionen konnten die Kommunen ihre Energiekosten senken und die regionale Wertschöpfung ankurbeln. Mit der Erweiterung der Förderrichtlinien 2016 werden nun neben Kommunen auch Institutionen, wie Bildungseinrichtungen, mehrheitlich kommunale Unternehmen, Sportvereine und Religionsgemeinschaften berücksichtigt.
Die neue Kommunalrichtlinie sieht folgende Förderschwerpunkte vor:
- Einstiegsberatung kommunaler Klimaschutz,
- Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Teilkonzepten,
- Investive Klimaschutzmaßnahmen und
- Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten
Anträge für die Förderschwerpunkte Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle in Schulen und Kitas können ganzjährig gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie beim Projektträger Jülich unter:
https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen
Sämtliche Merkblätter zu den einzelnen Förderschwerpunkten erhalten Sie unter:
https://www.klimaschutz.de/de/zielgruppen/kommunen/foerderung/erweitertefoerdermoeglichkeiten-der-kommunalrichtlinie